Das Verwaltungs-Service-Zentrum (VSZ) des Bundesverwaltungsamtes
Durch die Bündelung von standardisierbaren Dienstleistungen in Dienstleistungszentren können Kosten gesenkt, zugleich der Service verbessert und nicht zuletzt eine einheitliche Rechtsanwendung gesichert werden (vgl. Regierungsprogramm Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen zum operativen Handlungsfeld "Organisation").
Das Bundesverwaltungsamt erbringt bereits seit etlichen Jahren Servicedienstleistungen für andere Behörden, beispielsweise im Bereich elektronisches Personal- und Zeitmanagement.
Derartig gebündelte Querschnittsdienstleistungen können systematisch auf weitere Zentralabteilungsbereiche ausgeweitet werden. Dies erfordert neues, innovatives Denken in "Konzernkategorien", bei dem die Fixierung auf Behörden- und Ressortgrenzen überwunden wird. Unter Effizienz- und Effektivitätsgesichtspunkten liegt die Zukunft behördlicher Kooperation in Verwaltungsgemeinschaften mit spezialisierten Verwaltungs-Service-Zentren.
Durch intelligenten IT-Einsatz sind neue Formen der Leistungserbringung möglich. Herkömmliche Aufgaben, Datenbestände und Verwaltungsverfahren lassen sich weiter systematisieren und zusammenfassen. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Trend zur Zusammenführung interner Dienstleistungen bei besonderen Servicebehörden, z. B. durch den Betrieb eines gemeinsamen Rechenzentrums für mehrere Partnerbehörden.
Die Vorteile derartiger Kooperationen liegen auf der Hand: Durch Bündelung werden Effizienzgewinne realisiert, durch Spezialisierung hohe Qualitätsansprüche an das zu erstellenden Produkt verwirklicht und einhergehend die Kundenzufriedenheit erhöht. Der Qualitätsaspekt ist insbesondere für kleinere Behörden interessant, die hochspezialisiertes Personal nur begrenzt vorhalten können. Eine Kooperation mit einem spezialisierten Service-Zentrum steigert die Qualität insbesondere für selten auftretende Fallgestaltungen. Kooperative Netzwerke eröffnen damit die Möglichkeit, Ressourcen zu bündeln und für interne Verwaltungsdienstleistungen nicht in jeder einzelnen Behörde eigene Organisationsstrukturen vorhalten zu müssen.
Dies führt letztlich zu einer Überwindung überkommener Zuständigkeitsgrenzen bei der Erbringung von (internen) Verwaltungsdienstleistungen zugunsten höherer Effizienz. Hinzu kommt auch eine Qualitätssteigerung infolge Know-how-Bündelung und einer einheitlichen, harmonisierten Verfahrenspraxis. Ebenso lässt sich auf Seiten der Partnerbehörden die Qualität der fachlichen Kernaufgabenerfüllung durch personelle Verstärkungsmöglichkeiten erhöhen.





